Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
Die Berliner Linken-Spitzenkandidatin und mögliche künftige Regierende Bürgermeisterin Elif Eralp hält die Pläne des Bundes zur Erschwerung von Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen für verfassungswidrig. Damit werde versucht, den Artikel 15 des Grundgesetzes, der Vergesellschaftungen vorsieht, auszuhöhlen, sagte Eralp am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". "Man kann nicht durch ein Bundesgesetz unmöglich machen, was das Grundgesetz vorsieht und wofür die Berlinerinnen und Berliner gestimmt haben."
Angesichts der Pläne einer möglichen rot-grün-roten Regierung in Berlin, große Wohnungsbauunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen zu vergesellschaften, plant der Bund seit Monaten, dies zu verhindern oder zu zumindest zu erschweren. Am Sonntag kündigte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ein sogenanntes Investitionsschutzgesetz an, wonach Vergesellschaftungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein sollen.
So sollen Wohnungsunternehmen unter anderem zum Verkehrswert entschädigt werden, wodurch Vergesellschaftungen womöglich sehr teuer würden. Eralp verteidigte am Montag die Pläne von Linken, Grünen und SPD, Entschädigungen stattdessen deutlich unter dem Verkehrswert zu bezahlen. "Wir können die Spekulation natürlich nicht mitbezahlen", betonte sie. Wenn Wohnungen in Gemeineigentum überführt würden, gehe es "um das Zuhause und das sollte nicht der Profitlogik unterliegen."
Neben der Entschädigung zum Verkehrswert sieht der Gesetzentwurf des Bundes außerdem vor, dass eine Vergesellschaftung nur dann möglich sein soll, wenn ihre Notwendigkeit ausdrücklich nachgewiesen wird. Zuvor müssten andere Maßnahmen wie Investitionen in den Wohnungsbau oder dessen Förderung vollständig ausgeschöpft worden sein.
J.Rogers--PI